zum Inhalt springen

FAQ / Unser Ziel

Alle Fragen auf einen Blick (FAQ)

1. Wer kann sich an die SRK wenden?
Unser Angebot richtet sich vordergründig an jeden älteren Menschen, der Unterstützung in den nachstehenden Angelegenheiten benötigt.

2. Um welche Arten von Anliegen kümmern wir uns?
Wir übernehmen das Informieren zu möglichen oder notwendigen ersten Schritten im Zusammenhang mit den jeweiligen Anliegen unserer Mandant*innen, Aufgaben wie Hilfe beim Ausfüllen oder Verstehen von Formularen und Anträgen, sowie die Weitervermittlung an bereits bestehende spezialisierte Hilfs- und Beratungseinrichtungen wie karitative Einrichtungen oder Fachanwält*innen. Des Weiteren begleiten wir bei Behörden- und Amtsgängen, Verwaltungs-, sowie vergleichbaren Angelegenheiten.
Im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützen wir auch im zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen direktjuristischen Bereich, beispielsweise durch Information über zur Verfügung stehende rechtsstaatliche Möglichkeiten des Vorgehens, mögliche oder notwendige Schritte, sowie der Beantragung von Prozesskostenhilfe und Gerichtskostenvorschuss. Auf Wunsch vermitteln wir die Angelegenheit natürlich auch an spezialisierte zugelassene Fachanwält*innen.

3. Welche Mandate können wir nicht annehmen?
Aufgrund unserer studentischen Besetzung übernehmen wir insbesondere keine Mandate mit kurzen Fristen, einem sehr hohen oder ausschließlichen Prozessbezug, Fälle großen Umfangs oder mit großer Streitwerthöhe.

4. Wie komme ich an die Beratung?
Zunächst empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme in unserem Büro in der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 in 50696 Köln oder telefonisch, in welcher Sie Ihr Anliegen grob schildern, damit wir abklären können, ob uns die nötigen Möglichkeiten und das erforderliche Fachwissen zur Verfügung stehen, damit wir die Angelegenheit bestmöglich betreuen und daher annehmen können. Sollte dies nicht der Fall sein, sprechen wir auf Wunsch natürlich eine Empfehlung für eine entsprechend qualifizierte Anlaufstelle aus.

Können wir uns der Sache annehmen wird dann eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet, welche auch eine Verschwiegenheitsverpflichtung unserer Mitarbeiter*innen beinhaltet und Sie lassen uns eine Schilderung des Sachverhalts mit allen zugehörigen Dokumenten zukommen.

5. Was kostet die Beratung?
Die Beratung wird ehrenamtlich durchgeführt und ist absolut kostenlos.
Unser Mehrwert ist neben des Erreichens unseres Vereinsziels ausschließlich das Sammeln von Erfahrungen im praktischen Bereich.
Beachten Sie jedoch bitte, dass wir als ausschließlich studentische Berater*innen bei unserer Tätigkeit naturgemäß nicht das fachliche Niveau praktizierender Fachanwält*innen garantieren können.

6. Wie kann ich den Verein unterstützen?
Die Mitglieder des Vereins dürfen weder im Vorfeld noch im Nachhinein der Tätigkeit Geld oder sonstige Zuwendungen von (zukünftigen oder ehemaligen) Mandant*innen annehmen. Möchten Sie unsere Arbeit dennoch unterstützen kontaktieren Sie uns bitte über die angegebenen Möglichkeiten.

 

Unser Ziel:

Seit Dezember 2014 engagieren wir uns an der rechtswissenschaftlichen Fakultät für mehr Teilhabe von älteren Menschen an der heutigen hochjuristisierten und -bürokratisierten Gesellschaft, und dem Sozialstaat, sowie mehr Chancengleicheit im Rechtssystem.

In der Praxis stoßen juristische Laien, sobald es um Problemstellungen mit rechtlichem Hintergrund geht, oft an ihre Verständnisgrenzen. Dies kann schon bei auf amtsdeutsch verfassten Anträgen und Formularen beginnen und sich bis zur notwendigen zeitnahen Reaktion auf drohende Amtshandlungen erstrecken. Erst recht gilt dies für ältere Menschen, die es zusätzlich noch mit vielen neuen Regelungen - oftmals zusätzlich noch verbunden mit dem Einsatz von immer mehr Technik- zu tun haben. Stehen ihnen keine Angehörigen zu Seite, die sie dabei unterstützen, stehen sie oftmals vor einem unlösbaren Problem, welches sich – obgleich sie vielleicht objektiv „im Recht“ sind – nachteilig für sie auswirkt. Am Rechtssystem direkt Beteiligte, die möglicherweise helfen könnten sind (wie etwa Rechtsanwält*innen) verpflichtet, für ihre Leistungen einen festgelegten Kostenbetrag zu verlangen, oder haben als Richter*in aufgrund ihrer unabhängigen und neutralen Stellung im Rechtssystem kaum Möglichkeiten, eine Partei zu beraten.

An dieser Stelle möchte sich der Verein im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für mehr Rechtschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit des älteren Teils der Bevölkerung einsetzen, indem er den helfenden Angehörigen als eine Art Scharnierstelle zwischen Senior*innen und helfenden Institutionen ersetzt. Nicht jedoch sollen bereits vorhandene Beratungsangebote wie etwa Rechtsanwält*innen oder Angebote der Stadt oder Caritas ersetzt werden. So begleiten wir beispielsweise bei Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten, geben rechtliche Ersteinschätzungen oder leisten im Bedarfsfall Weitervermittlung an Beratungsdienste, karitative Institutionen oder Fachanwält*innen.